Wenn es der Tochter aber "zu viel" geworden sei, habe sie sich in ihre Wohnung zurückziehen können. Das habe die Situation normalisiert und die Beziehung zwischen ihm und seiner Tochter wesentlich verbessert. Praxisgemäss werde Alleinstehenden der Tarif für Verheiratete auch dann gewährt, wenn deren Kinder auswärts ein Studium absolvierten und als Wochenaufenthalter gemeldet seien und lediglich am Wochenende in die gemeinsame Wohnung zurückkehrten. Deshalb bleibe ein gewisser Interpretationsspielraum, um auch in seinem Fall den Tarif für Verheiratete anzuwenden.