b) Die Veranlagungsverfügung wurde der Beschwerdeführerin am 16. September 2009 mittels eingeschriebener Post zugestellt und nachweisbar am 23. September 2009 am Postschalter übergeben (act. I/f). Sie gilt an diesem Tag als eröffnet. Die gesetzliche Einsprachefrist von 30 Tagen begann dementsprechend am 24. September 2009 zu laufen und endete am 23. Oktober 2009.