Veranlagungsbehörde setzte das steuerbare Einkommen auf Fr. 94'200.-- fest. Die Veranlagungsverfügung wurde X am 23. September 2009 von der Post übergeben. Am 26. Oktober 2009 (Eingang Kantonales Steueramt: 27.10.2009) erhob die Steuerpflichtige dagegen Einsprache und reichte gleichzeitig die Steuererklärung ein. Mit Entscheid vom 25. November 2009 trat das Kantonale Steueramt auf die Einsprache wegen Verspätung nicht ein.