Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, und Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Abteilung Rechtswesen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Beschwerdebeteiligte, betreffend Nichteintreten (direkte Bundessteuer 2008) Sachverhalt: A.- X ist Rentnerin. Mit Verfügung vom 16. September 2009 wurde sie für das Jahr 2008 nach Ermessen veranlagt, weil sie keine Steuererklärung eingereicht hatte. Die © Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/6 Publikationsplattform St.Galler Gerichte