© Kanton St.Gallen 2026 Seite 10/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte 3. Der Staat trägt die Verfahrenskosten von Fr. 800.--. 4. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, den Beschwerdeführern Fr. 500.-- zurückzuerstatten. © Kanton St.Gallen 2026 Seite 11/11