Die Vorinstanz anerkennt, dass es sich bei den geltend gemachten Aufwendungen - auf einzelne Ausgabenpositionen bezogen - hauptsächlich um Energiespar- und Umweltschutzinvestitionen handelt. Diesbezüglich erwähnt sie insbesondere die Renovation des Dachs inklusive Isolierungen und den Heizungsersatz durch eine Erdsonde. Diese beiden Positionen sind mit insgesamt Fr. 107'129.-- (Fr. 13'129.-- Wärmepumpe und Fr. 94'000.-- Dämmung, Dachsanierung) aufgeführt. Davon sind 50%, also Fr. 53'566.-- zum Abzug zuzulassen. Damit beläuft sich das steuerbare Einkommen der Beschwerdeführer für das Steuerjahr 2008 bereits auf Fr. 0.--.