greifende Erweiterung der Nutzung der Liegenschaft hinauslaufe (vgl StE 2006 B 25.6 Nr. 54, E. 3.2). Dabei handelte es sich jedoch um Aufwendungen in der Höhe von über drei Millionen. Der von den Beschwerdeführern aufgewendete Gesamtbetrag belief sich aber lediglich auf ca. 300'000.--, also dem eineinhalbfachen des Kaufpreises von Fr. 200'000.--. Kosten in dieser Höhe sind bei einer Renovation eines bestehenden Gebäudes nicht ungewöhnlich.