m2 grosse Küche, eine 16.02 m2 grosse Stube, eine 11.23 m2 grosse Nebenstube, ein 28.63 m2 grosses Sticklokal sowie ein Stall und - vom Stall zugänglich - ein Abstellraum sowie ein 3.57 m2 kleiner Nebenraum. Im Obergeschoss waren um einen 19.18 m2 grossen Vorraum ein WC, zwei Zimmer mit einer Grösse von 21.55 und 13.28 m2 sowie Estrich angeordnet (vgl. act. 10.03). Geheizt wurde durch eine Kohle/Holz- Heizung und einen Specksteinofen (vgl. act. 7/III-1.2). Die Beschwerdeführer machen geltend, bis zum Verkauf an sie sei das Haus von einem Mann gemietet und bewohnt worden. Die Vorinstanz bestreitet dies nicht.