6a) der Teilverfügung). Die Beschwerdeführer schreiben selber in ihrer Beschwerdeeingabe, die absolut üblichen Wohnstandards wie Badezimmer, Küche, WC, übliche Anschlüsse wie TV, SAT, Telefon, Kanalisation, Strom, Wasser hätten vor dem Umbau gefehlt. Das Haus sei fast im Originalzustand wie bei der Erstellung vor über 120 Jahren gewesen. Der gemäss Schätzung vom 22. August 2000 hohe Minderwert von 45% sowie der daraus resultierende tiefe Verkehrswert der Gebäude von Fr. 15'000.-- weisen ebenfalls darauf hin, dass die Liegenschaft in einem veralteten Zustand war. Insgesamt wurde das Haus durch den Umbau sicher grosszügig modernisiert.