Zudem wurden einige Wände entfernt und damit der Küchen- und Wohnraum neu gestaltet. Ein zuvor nur von der Scheune aus zugänglicher kleiner Raum von 3.57 m2 wurde vom Haus aus zugänglich gemacht und mit einem WC ausgestattet (vgl. act. 11.03/VIII). Die Ausmasse des Wohnraums im Keller sowie im Erdgeschoss blieben bestehen. Einzig im Obergeschoss fand eine Wohnraumerweiterung statt. Hier wurde der Luftraum über der Scheune zu einem Elternschlafzimmer und einem Bad ausgebaut. Im Weiteren wurde aus den zwei bestehenden Zimmern durch den Einzug einer zusätzlichen Mauer und das Versetzen von Türen drei Kinderzimmer geschaffen (vgl. act. 11.03/IX).