der Liegenschaft sei nicht auf einen schlechten Zustand, sondern vielmehr auf das Fehlen der aktuellen absolut üblichen Wohnstandards wie Badezimmer, Küche, WC, übliche Anschlüsse wie TV, SAT, Telefon, Kanalisation, Strom, Wasser etc. zurückzuführen. Das Haus sei fast im Originalzustand wie bei der Erstellung vor ca. 120 Jahren und in gesundem und erhaltungswürdigem Zustand gewesen. Bei einer anderen Beurteilung wäre vom Amt für Raumentwicklung keine Baubewilligung mehr erteilt worden. Das Haus sei zudem immer bewohnbar gewesen und bis zum Verkauf an sie von einem Landwirt in Miete bewohnt worden. Das Gebäude sei nicht ausgehöhlt worden.