Das Dach sei komplett saniert und mit einer 16 cm dicken Wärmedämmung versehen worden. Der Rest der deklarierten Umbauten betreffe lediglich den Bestandteil der Energie- und Umweltschutzmassnahmen wie z.B. neue Fenster, Wärmepumpe mit Erdsonde etc. Keinesfalls hätten sie nur den Landwert für das Grundstück bezahlt. Eine solche Liegenschaft sei schwer zu bewerten. Die Auflagen vom Kanton hätten ein grosses Hindernis dargestellt, weshalb alle weiteren Kaufinteressenten abgesprungen seien. Das Objekt liege ausserhalb der Bauzone und ein Abbruch sei absolut verboten gewesen. Das Amt für Raumentwicklung habe genau geprüft, was man mit der Liegenschaft machen dürfe und was nicht. Der Minderwert