Die Beschwerdeführer machen demgegenüber geltend, das Gebäude sei vom Amt für Raumentwicklung im Jahr 2006 als Objekt in der Landwirtschaftszone besichtigt und mit Auflagen zum Umbau bewilligt worden. Es seien während des Umbaus sicher bauliche Verbesserungen, welche nicht abzugsberechtigt seien, getätigt worden. So seien die Kosten für Ausbauten und Grundrissänderungen nicht deklariert worden. Bisher seien insgesamt Fr. 310'000.-- investiert worden. Bei den deklarierten Umbauarbeiten handle es sich jedoch ausschliesslich um Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen. Das Dach sei komplett saniert und mit einer 16 cm dicken Wärmedämmung versehen worden.