Nach Abschluss des Umbaus könne gesagt werden, dass zwar weder eine Nutzungsänderung noch eine Wohnhauserweiterung vorliege; jedoch habe beim Erwerb im Jahr 2006 hauptsächlich nur der Landwert der Baute bezahlt werden müssen. Wenn man die in G üblichen Landpreise als Grundlage nehme, sei der Landwert des Grundstücks auf ca. Fr. 200'000.-- (804 m2 à Fr. 250.--) zu beziffern, © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte