Mit Eingabe vom 10. Februar 2010 (Poststempel) reichten die Beschwerdeführer zusätzliche Unterlagen ein. Am 16. November 2010 gingen die im Einsprache- © Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Entscheid erwähnten, bei der Vorinstanz eingeforderten Baugenehmigungsakten ein. Die Vorinstanz verzichtete am 29. November 2010 auf eine zusätzliche Stellungnahme. D.- Auf die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Begründung ihrer Anträge wird, soweit notwendig, in den Erwägungen eingegangen. Erwägungen: