Dagegen erhobenen die Steuerpflichtigen am 13. Oktober 2009 Einsprache. Am 22. Oktober 2009 fand eine Besprechung mit dem Steuerkommissär statt. Mit Entscheid vom 4. Dezember 2009 wies das kantonale Steueramt die Einsprache ab. C.- Gegen den Einsprache-Entscheid erhoben X und Y mit Eingabe vom 8. Dezember 2009 Beschwerde bei der Verwaltungsrekurskommission. Sie beantragten, die Investitionen und deklarierten Umbauten zu Gunsten der Energie- und Umweltschutzmassnahmen seien zum Abzug zuzulassen. Die Vorinstanz beantragte mit Vernehmlassung vom 25. Januar 2010 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Die Eidgenössische Steuerverwaltung verzichtete auf eine Vernehmlassung.