Präsident Nicolaus Voigt, Mitglieder Fritz Buchschacher und Markus Frei; Gerichtsschreiberin Sabrina Häberli X und Y, Beschwerdeführer, gegen Kantonales Steueramt,Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, und Eidgenössische Steuerverwaltung,Hauptabteilung Direkte Bundessteuer, Abteilung Rechtswesen, Eigerstrasse 65, 3003 Bern, Beschwerdebeteiligte, betreffend Direkte Bundessteuer (Einkommen 2008) Sachverhalt: A.- X und Y sind Eltern von drei Kindern (Jahrgang 2000, 2004 und 2006). X ist als Grenzwächter unselbständig erwerbstätig. Y ist Hausfrau. Am 30. Juni 2006 erwarben