Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fall-Nr.: I/1-2009/222 Stelle: Verwaltungsrekurskommission Rubrik: Abgaben und öffentliche Dienstpflichten Publikationsdatum: 09.12.2010 Entscheiddatum: 09.12.2010 Entscheid Verwaltungsrekurskommission, 09.12.2010 Art. 32 Abs. 2 DBG (SR 642.ll) Wird ein Wohnhaus umfangreich renoviert, ohne dass es einem Neubau gleichkommt, so können in den ersten fünf Jahren nach dem Kauf die Aufwendungen für die energiesparenden Massnahmen zu 50% abgezogen werden (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 9. Dezember 2010, I/1-2009/222).