© Kanton St.Gallen 2025 Seite 6/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Fahrt mit einem privaten Fahrzeug ausgewiesen, so werden die Kosten gemäss den massgebenden Pauschalansätzen abgezogen. Die Steuerbehörde kann eine Abstufung der Fahrtkostenpauschale nach Art. 3 BerufskostenV im Verhältnis zur Fahrleistung anordnen (Art. 5 Abs. 4 Satz 1 BerufskostenV). Die pauschalen Kosten betragen bei einer jährlichen Fahrleistung zwischen 10'000 und 12'500 km Fr. 0.54 (Jahre 1999 und 2000) bzw. Fr. 0.59 (Jahre 2001 bis 2007) pro Fahrkilometer (SG-StB 39 Nr. 3, Fassung vom 1. Juli 2000).