Mit der Gewährung der Kosten des privaten Fahrzeugs für vier Monate pro Jahr sei einer zeitweise höheren Flexibilität Rechnung getragen worden, im Sinn eines ausserordentlichen Entgegenkommens. Die Tatsache, dass für den Arbeitsweg eine Fahrgemeinschaft bestand, sei der Vorinstanz erst mit Meldung vom 7. Juli 2008 zur Kenntnis gebracht worden, als die Veranlagung für das Steuerjahr 2007 bereits rechtskräftig gewesen sei.