2.- Umstritten ist vorliegend die Erhebung einer Nachsteuer für die Steuerjahre 1999 bis 2007 im Zusammenhang mit angeblich unrechtmässigen Abzügen für Berufskosten. a) Die Beschwerdeführer machen geltend, nach Art. 26 Abs. 1 lit. a DBG würden die notwendigen Kosten für Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort als Berufskosten vom © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte