© Kanton St.Gallen 2025 Seite 2/10 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Mit Nachsteuerverfügung vom 25. September 2009 wurden X und Y Z für die direkte Bundessteuer 1999 bis 2007 mit einer Nachsteuer von Fr. 1'564.50 veranlagt. Die dagegen mit Schreiben ihrer Vertreterin vom 15. Oktober 2009 erhobene Einsprache wies das kantonale Steueramt mit Entscheid vom 28. Oktober 2009 ab.