Eine Einspracheschrift, deren originale Unterschrift fehlt, kann grundsätzlich innert einer Nachfrist verbessert werden, wenn die Unterlassung unfreiwillig geschah. Wer zur Übermittlung der Einspracheschrift ein Faxgerät benützt, muss sich hingegen bewusst sein, dass bei dieser Art der Übermittlung eine Originalunterschrift von vornherein nicht möglich ist.