Zugleich ersuchte er um eine korrigierte Steuerberechnung. Ungeachtet dessen forderte ihn das Steueramt G gemäss Schreiben vom 17. August 2009 zur Bezahlung der Staats- und Gemeindesteuern 2007 sowie der Direkten Bundessteuern 2007 auf. Im Schreiben vom 1. September 2009 teilte X mit, dass er bezüglich des Vorgehens betreffend die Steuer 2007 nicht einverstanden sei und dass er seinen Treuhänder einschalten werde. Nach Kontaktaufnahme des Treuhänders mit dem Kantonalen Steueramt St. Gallen, erging am 8. Oktober 2009 ein Nichteintretens- Entscheid.