A.- X bezeichnete in der Steuererklärung 2007 seinen Zivilstand als "getrennt" und gab an, für die beiden Töchtern "A" und "B" zu Hauptsache aufzukommen. Er deklarierte für 2007 ein steuerbares Einkommen von Fr. 69'006.-- und kein steuerbares Vermögen, wobei er angab, auch in Frankreich Grundeigentum zu haben. Nach Korrekturen bei den Einkünften und den Gewinnungskosten wurde er mit Verfügung vom 1. April 2009 für die direkte Bundessteuer 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 111'300.-- zum Satz von Fr. 106'800.-- zum Tarif für alleinstehende veranlagt.