bb) Die Vorinstanz hat demgegenüber ihrer Berechnung des Einkaufsbeitrags ein Altersguthaben von 573.01% oder Fr. 322'921.-- zugrunde gelegt. Sie hat über die ordentlichen Beiträge hinaus eine Lohnentwicklung von 2,3% und eine Kapitalentwicklung von 4,3% berücksichtigt. Sie ist damit von einer Realverzinsung von 2% ausgegangen. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/11 Publikationsplattform St.Galler Gerichte