Zur Berechnung der Deckungslücke hinsichtlich des Nachkaufs in fehlendes Altersguthaben werden in Anwendung der "goldenen Regel" deshalb lediglich die reglementarischen jährlichen Altersgutschriften addiert und von dem so errechneten hypothetischen Altersguthaben das bereits vorhandene Guthaben in Abzug gebracht (sog. Statische Methode). Die Einberechnung einer Verzinsung bei der Anwendung der goldenen Regel entfällt grundsätzlich (vgl. SGE 2005 Nr. 19).