15 Abs. 1 BVG). Anderseits entwickelt sich durch Teuerung etc. auch der massgebende Lohn des Versicherten. Zur Vorausberechnung der individuellen und kollektiven Auswirkungen der beruflichen Vorsorge ging man deshalb davon aus, dass die jährliche Vermögensrendite gleich hoch ist wie die jährliche Lohnentwicklung (sog. "goldene Regel"). Zur Berechnung der Deckungslücke hinsichtlich des Nachkaufs in fehlendes Altersguthaben werden in Anwendung der "goldenen Regel" deshalb lediglich die reglementarischen jährlichen Altersgutschriften addiert und von dem so errechneten hypothetischen Altersguthaben das bereits vorhandene Guthaben in Abzug gebracht (sog. Statische Methode).