bb) In der Beschwerdeeingabe wird behelfsmässig auf eine Berechnung der maximal möglichen Einkaufssumme durch die Pensionskasse per 1. Dezember 2005 abgestellt. Diese Berechnung vom 18. November 2005 ging von einem koordinierten Lohn von Fr. 80'000.-- und einem Altersguthaben von Fr. 362'719.-- aus (vgl. act. 2/11). Von der Einkaufssumme von Fr. 154'398.-- werden sodann Einzahlungen von je Fr. 40'000.-- in den Jahren 2005 und 2006 abgezogen, so dass für das Steuerjahr 2007 ein Einkauf von Fr. 74'398.-- verbleibe.