Somit erübrige sich die Diskussion um die Berechnung des Durchschnitts der Einkünfte der letzten 5 Jahre. Abgesehen davon sei bei Selbständigerwerbenden mit stark schwankendem Einkommen und Aktionären, die ihre Lohnbezüge weitgehend frei bestimmen könnten, sachlich eine Durchschnittsberechnung richtig. Nur so werde der Einkaufsbedarf realistisch berechnet.