Jahreslöhne von Fr. 80'000.-- für 2007 und von Fr. 120'000.-- für 2008 gemeldet. Das in der beruflichen Vorsorge versicherbare Einkommen der Selbständigerwerbenden dürfe das AHVbeitragspflichtige Einkommen jedoch nicht übersteigen. Bei Selbständigerwerbenden mit schwankenden Einkommen werde in der Praxis der Durchschnitt der letzten 5 Jahre herangezogen. Zwischen 2002 und 2006 habe beim Beschwerdeführer das durchschnittliche selbständige Erwerbseinkommen Fr. 63'633.-- und das durchschnittliche AHV-beitragspflichtige Einkommen Fr. 70'703.-- (Fr. 63'633.--/ 90x100) betragen. Maximal hätten deshalb Fr. 70'703.-- versichert werden können.