b) Der Beschwerdeführer anerkennt, in den Jahren 2001-2006 nach einer Auszahlung wegen Scheidung von Fr. 131'248.95 steuerlich anerkannte Einkäufe in die Pensionskasse von insgesamt Fr. 175'000.-- geleistet zu haben. Nach diesen Einkäufen weise der ab 1. Januar 2007 gültige Versicherungsausweis der ASGA Pensionskasse einen maximal möglichen Einkauf von Fr. 70'686.-- aus. Gestützt darauf habe er im Steuerjahr 2007 einen Einkauf von Fr. 70'625.50 vorgenommen.