Die Veranlagungsbehörde erhöhte einerseits die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit um Fr. 35'312.-- und berücksichtigte anderseits bei den Vorsorgebeiträgen einen Abzug von Fr. 29'248.-- nicht (Fr. 41'378.-- abzüglich ordentliche oder Erhöhungsbeiträge von Fr. 12'130.--). Damit rechnete sie insgesamt Beiträge an die berufliche Vorsorge von Fr. 64'560.-- auf und liess Fr. 16'202.40 zum Abzug zu (Fr. 4'072.40 gemäss Buchhaltung und Fr. 12'130.-- ordentliche oder Erhöhungsbeiträge). Für die direkte Bundessteuer 2007 wurden X und Y R mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 150'000.-- veranlagt.