B.- Für 2007 deklarierten X und Y R ein steuerbares Einkommen von Fr. 91'525.--. Für die berufliche Vorsorge verbuchte X R in der Erfolgsrechnung 2007 einen Aufwand von Fr. 4'072.40. Sodann reduzierte er den im Geschäftsabschluss per 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Unternehmensgewinn von Fr. 87'996.65 um Fr. 35'312.-- (50% der Einkaufsbeiträge von Fr. 70'625.50) und ging dementsprechend von Einkünften aus der selbständigen Erwerbstätigkeit von Fr. 52'684.-- aus. Bei den allgemeinen Abzügen machte er zudem Beiträge an die berufliche Vorsorge von Fr. 41'378.-- (je 50% von Fr. 70'625.50 und von Fr. 12'130.80) geltend.