Es ist daher auf einen angemessenen Mietzinsanteil für die Wohnkosten der Lebenspartnerin und der vier Kinder von Fr. 1'500.-- inklusive Nebenkosten abzustellen. Fehlen noch die Krankheitskosten (Krankenkassenprämie und Arztkosten), die unter Berücksichtigung der Prämienverbilligung mit Fr. 200.-- pro Monat zu veranschlagen sind. Daraus resultiert ein für den Lebensunterhalt der Familie Y notwendiger monatlicher Notbedarf von Fr. 4'350.--. Diesen Lebensunterhalt konnte die Konkubinatspartnerin des Rekurrenten mit ihren Einkünften von Fr. 4'900.-- selbst decken.