von rund Fr. 4'900.-- ergibt. Der monatliche betreibungsrechtliche Grundbetrag beläuft sich für einen alleinstehenden, in Wohngemeinschaft lebenden Schuldner auf Fr. 950.-- (KS EM Ziff. 3.1.3). Hinzu kommen die Grundbeträge für die vier Kinder von Fr. 1'700.-- (2 x Fr. 350.-- und 2 x Fr. 500.--). Somit ergibt sich ein monatlicher Grundbetrag von Fr. 2'650.--. Der effektive Mietzins des Hauses in B ist nicht bekannt. Es ist daher auf einen angemessenen Mietzinsanteil für die Wohnkosten der Lebenspartnerin und der vier Kinder von Fr. 1'500.-- inklusive Nebenkosten abzustellen.