b) Nach Art. 48 Abs. 1 lit. a Ziff. 2 StG (in der Fassung nGS 42-73) werden für die Steuerberechnung vom Reineinkommen für jedes unter der elterlichen Sorge oder © Kanton St.Gallen 2025 Seite 3/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte