Ihm würden unbestrittenermassen Kinderzulagen ausgerichtet und er versteuere diese auch. Die Familienausgleichskasse richte die Zulagen aufgrund eines Kindesverhältnisses oder seines überwiegenden Aufkommens für die Kinder aus. Seinen Einkünften von Fr. 115'131.-- im Jahr 2007 stünden Einkünfte seiner Partnerin von Fr. 49'626.-- gegenüber. Damit sei klar, dass er für den Unterhalt der Familie zur Hauptsache aufkomme. Die Einkünfte der Partnerin würden dazu nicht ausreichen. Es sei nicht einzusehen, weshalb die von der Vorinstanz zitierten Empfehlungen des Jugendamtes Zürich zur Bemessung von Unterhaltsbeiträgen für Kinder auf dem Land in einfachen Verhältnissen nicht gelten sollten.