© Kanton St.Gallen 2025 Seite 1/8 Publikationsplattform St.Galler Gerichte Kinderzulagen ab Dezember 2003, welche er in der Steuererklärung 2007 als Einkommen deklarierte. Gleichzeitig machte er drei Kinderabzüge in der Höhe von Fr. 20'400.-- geltend. Das kantonale Steueramt liess die Kinderabzüge nicht zu und veranlagte X für die Staats- und Gemeindesteuern 2007 in der Folge mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 95'400.-- zum Satz von Fr. 77'200.-- und einem steuerbaren Vermögen von Fr. 12'000.--.