vertreten durch Herbert Meienhofer, Treuhand Meienhofer, Oberwisen 6, 9525 Lenggenwil, gegen Kantonales Steueramt, Davidstrasse 41, 9001 St. Gallen, Vorinstanz, betreffend Staats- und Gemeindesteuern (Einkommen und Vermögen 2007) Sachverhalt: A.- X ist bei der A AG angestellt. Er lebt zusammen mit Y und deren vier Kindern in B. Y ist verwitwet und erhält für sich und die Kinder Waisenrenten. X bezieht für die vier Kinder seiner Lebenspartnerin von der Ausgleichskasse seiner Arbeitgeberin Kinderzulagen. Im Jahr 2007 erhielt er eine rückwirkende Nachzahlung der