Für die Arbeiten an der Lüftung wurden im Jahr 2007 162 Stunden und im Jahr 2008 128.5 Stunden notiert. In ihrem Schreiben vom 25. Juli 2008 (act. 7/II-8) weist die O. AG darauf hin, dass gemäss Absprache mit dem Beschwerdeführer noch weitere, über den Werkvertrag vom 30. Juni 2007 (welcher sich im Übrigen nicht bei den Akten befindet) hinausgehende, Arbeiten im Bereich der Lüftungskanäle geleistet worden seien. Die Akontorechnung über Fr. 140'000.-- beinhaltete diese zusätzlichen Arbeiten nicht. Die Mehrheit der im Jahr 2008 geleisteten Arbeitsstunden bezieht sich auf Arbeiten an der Lüftung. Davon war ein Teil nicht in der Auftragsbestätigung vom 13. Juni 2007 enthalten.