d DBG die Aufwendungen für die Anschaffung, Herstellung oder Wertvermehrung von Vermögensgegenständen, also Aufwendungen für bauliche Verbesserungen, die nicht nur der Erhaltung der Liegenschaft und deren Nutzungsmöglichkeiten dienen, sondern zusätzlich deren Anlagewert erhöhen. Bauliche Veränderungen und Neuanlagen sind damit wertvermehrend, wenn durch sie die Unterhaltskosten sinken oder der Wohnkomfort steigt, was wiederum eine Erhöhung des Einkommenssteuerwertes zur Folge hat (vgl. A. Nekola, Besteuerung des Grundeigentums im Privatvermögen in der Schweiz, Diessenhofen 1983, S. 159). Derartige wertvermehrende Aufwendungen mit Anlagekostencharakter werden, soweit