Der Beschwerdeführer macht diesbezüglich geltend, die Statistiken über die Arbeitseinsätze der O. AG liessen eine Aufteilung der Anzahlungen von Fr. 124'000.-- von 65% auf das Jahr 2007 und von 35% auf das Jahr 2008 zu. Die Totalsanierung müsse als ein geschlossenes Bauwerk betrachtet werden, welches sich über die Zeit von November 2007 bis Mai 2008 erstreckt habe. Die Anzahlungen stellten den Gegenwert von handwerklichen Leistungen dar, die über die ganze Dauer der Sanierung erbracht worden seien. Die vorgeschlagene Aufteilung komme der Realität am nächsten.