Diese wurde mit der Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Liegenschaft in R beauftragt, wobei die Arbeiten von November 2007 bis Mai 2008 dauerten (vgl. act. 2/6). Streitgegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Frage, ob diese Akontozahlungen von Fr. 124'000.-- gesamthaft im Steuerjahr 2007 zum Abzug zu bringen oder auf die Steuerjahre 2007 und 2008 aufzuteilen sind.