2.- Die gesamten für das Steuerjahr 2007 veranlagten Unterhaltskosten betragen Fr. 148'176.--. Davon sind Fr. 24'176.-- unbestrittenermassen dem Steuerjahr 2007 zuzurechnen. Bezüglich der restlichen Fr. 124'000.-- ist die Qualifikation als abziehbarer Liegenschaftsunterhalt ebenfalls unbestritten. Dabei handelt es sich um Akontozahlungen vom 7. Dezember 2007 in der Höhe von Fr. 70'000.-- und vom 28. Dezember 2007 in der Höhe von Fr. 54'000.-- an die O. AG (vgl. act. 7/II-8). Diese wurde mit der Sanierung der Heizungs- und Lüftungsanlage in der Liegenschaft in R beauftragt, wobei die Arbeiten von November 2007 bis Mai 2008 dauerten (vgl. act. 2/6).