Für das Jahr 2007 deklarierte X ein steuerbares Einkommen von Fr. 15'528.-- und ein steuerbares Vermögen von Fr. 1'266'346.--. Die Veranlagungsbehörde nahm einige Korrekturen vor. Unter Anderem erhöhte sie die Unterhalts- und Verwaltungskosten für Liegenschaften von Fr. 111'092.-- auf Fr. 148'176.--, da sie die im Jahr 2007 geleisteten Akontozahlungen in der Höhe von Fr. 124'000.-- für die Heizungssanierungskosten gesamthaft dem Jahr 2007 zuordnete. Der Steuerpflichtige wurde für die direkte Bundessteuer 2007 mit einem steuerbaren Einkommen von Fr. 0.-- veranlagt.