1. X wird vom Vorwurf der Steuerhinterziehung bezüglich Staats- und Gemeindesteuern 2004 freigesprochen. 2. X wird der fahrlässigen Steuerhinterziehung bezüglich Staats- und Gemeindesteuern 2002, 2003 und 2005 schuldig gesprochen und mit einer Busse von Fr. 6'000.-- bestraft. 3. X bezahlt die Kosten des Untersuchungsverfahrens von Fr. 400.-- und des Gerichtsverfahrens von Fr. 1'500.-- zu einem Fünftel; zu vier Fünfteln trägt der Staat die Kosten. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 17/17