Entgegen den Ausführungen der Angeklagten war aus diesem Schreiben keineswegs ersichtlich, dass die US-Rente bereits in den Vorjahren geflossen war. Es wäre durchaus möglich gewesen, dass diese Rente erst ab dem Jahr 2006 ausgerichtet wurde, auch wenn die Angeklagte bereits seit längerer Zeit nicht mehr für die US-Armee tätig war. Es wird zudem mit keiner Silbe erwähnt, dass nicht versteuerte Einkünfte aus den Vorjahren vorhanden sind. Konkrete Angaben zur Höhe der Rente in den Vorjahren wurden ebenfalls nicht gemacht, was für die Angeklagte ein Leichtes gewesen wäre.