© Kanton St.Gallen 2025 Seite 12/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte die Rente, in der Schweiz deklarieren müssen, wie ihr dies vom Steuersystem der USA bekannt war. Auch wenn die Rente erst mit dem Zuzug in die Schweiz ausgerichtet wurde, wäre es ihr zuzumuten gewesen, sich direkt bei den zuständigen Steuerbehörden nach einer allfälligen Steuerbarkeit zu erkundigen. In pflichtwidriger Unvorsichtigkeit hat sie dies jedoch unterlassen. Es ist ihr jedoch zugute zu halten, dass sie die Angelegenheit nach Entdeckung des Fehlers zumindest für das Steuerjahr 2006 sogleich bereinigt hat.