die Steuer darf aber 15 vom Hundert des Bruttobetrags der Leistung nicht übersteigen. Bei der fraglichen Rente des amerikanischen Militärs handelt es sich um ein solches öffentliches Ruhegehalt. Die Besteuerung dieser Rente in der Schweiz ist somit zulässig. Die amerikanische Steuerbehörde hat darauf ebenfalls eine Steuer erhoben, die mit US $ 8'655.60 etwa den zulässigen 15% der Bruttorente von US $ 50'580.-- entspricht. © Kanton St.Gallen 2025 Seite 9/17 Publikationsplattform St.Galler Gerichte